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Datenschutzbelehrung gem. § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) 

1. Erhebung und Verarbeitung von http-Protokolldaten
Bei Besuch unserer Website und bei jedem Abruf einer Datei sammelt mein Webserver über diese Vorgänge Protokollinformationen (z.B. Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs). Dies sind keine personenbezogenen Daten. Es ist mir also nicht möglich, die erfassten Daten einer bestimmten natürlichen Person zuzuordnen. Sämtliche dieser Angaben werden von mir ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Eine Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten erfolgt durch uns nicht. Die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung regelmäßig innerhalb von einer Woche gelöscht.

3. Verwendung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden von mir nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/Marktforschung sowie zur Gestaltung meiner Dienste nur, wenn Sie uns ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung. Eine Angabe der Verarbeitungszwecke erfolgt an den entsprechenden Stellen unserer Websites und unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.

4. Verwendung von Cookies
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ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Büro: About Little J

Voss-Str. 3

31157 Sarstedt

 

I. GELTUNG

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotograf*in durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN

1. Kostenvoranschläge werden nach Arbeitsvolumen errechnet und von der Fotograf*in unverbindlich erstellt.

2. Die Fotograf*in ist berechtigt Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Das Bild- und Videomaterial wird nach der Produktion durch die Fotograf*in gesichtet, ausgewählt, bearbeitet und dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Rohes Bildmaterial wird nicht freigegeben.

4. Wurden der Fotograf*in innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Bild- und Videomaterials keine schriftlichen Reklamationen zugestellt, gelten die Aufnahmen als abgenommen.

5. Bei Absage eines geplanten Fotoshootings durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage zu berechnen. Bei einer Absage von 2 Wochen bis 24 Std. vor Auftragsbeginn werden 50% des Grundhonorars berechnet. Bei einer Absage weniger als 24 Std. vor Auftragsbeginn 100%. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Rent, Subunternehmer, etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.

III. BILD, - UND VIDEOMATERIAL

1. Die AGB gelten für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Videomaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim gelieferten Bild- und Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bild- und Videomaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- und Videomaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- und Videomaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

7. Sollte der Kunde das Bild- und Videomaterial auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen, verpflichtet er sich die Fotograf*in als solche zu markieren.

8. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt bei der Veröffentlichung der Bilder auf öffentlichen, sozialen Plattformen Foto-Composing, Montage oder Filter zu benutzen, oder etwaige Bild -, und Videoverfremdungen durchzuführen.

IV. NUTZUNGSRECHTE

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Print,- Videoobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotograf*in. Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bild- und Videomaterials durch Foto-Composing, Montage, Filter oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nicht gestattet. Auch darf das Bild- und Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, sein Bild- und Videomaterial zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

9. Der Kunde*in verpflichtet sich beim Hochladen der Bilder in soziale Netze die Ton,-und Farbverhältnisse des Bild- und Videomaterials im Originalzustand zu lassen. Dies bedeutet, dass der Kund*in keine Filter oder Verfremdungen an den Originalaufnahmen vornehmen darf

V. HAFTUNG

1. Die Fotograf*in übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild- und Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. HONORAR

1. Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild- und Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotograf*in ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

VII. SPEICHERUNG DES BILD,- UND VIDEOMATERIALS

1. Digitales Bild- und Videomaterial wird bei der Fotograf*in ein Jahr lang nach dem Fototermin auf einer externen Festplatte gelagert und dann gelöscht. Die Fotograf*in haftet nicht für den Bestand oder eine erneute Lieferung der Daten.

VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. ALLGEMEINES

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Extra Regelungen zum Vertrag oder zu diesen AGBs müssen schriftlich festgehalten werden.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.